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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand & Angebote

Alle Angebote der 3DCAPO Gottlob Kübler sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

2. Pflichten des Mieters & Haftung

  • Ordnungsgemäßer Einsatz: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Baumaschinen ausschließlich bestimmungsgemäß und fachgerecht einzusetzen. Die Bedienung darf nur durch eingewiesenes Personal erfolgen.
  • Haftung am Bau: Der Mieter ist für alle Schäden am Bauvorhaben, am Grundstück oder an bestehenden Gebäuden, die durch die Nutzung des Mietgerätes oder durch seine Arbeiten entstehen, selbst verantwortlich und haftet in vollem Umfang.
  • Geräte-Haftung: Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietobjekt, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Handhabung, Überlastung oder Fahrlässigkeit entstehen.
  • Sicherung: Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte vor Diebstahl und Vandalismus geschützt sind.

3. Fachpersonal-Vermittlung

3DCAPO tritt im Bereich der Personalgestellung ausschließlich als Vermittler auf.

  • Die vermittelten Baumaschinenführer sind eigenständig tätig und arbeiten in der Regel als selbstständige Unternehmer.
  • Ein Vertragsverhältnis über die Arbeitsleistung kommt direkt zwischen dem Mieter und dem Fahrer zustande. 3DCAPO übernimmt keine Haftung für die Ausführung der Arbeiten oder etwaige durch das Personal verursachte Schäden.

4. Zustand & Dokumentation

Um einen fairen und transparenten Mietprozess zu gewährleisten, werden alle Mietobjekte unmittelbar vor der Auslieferung bzw. Übergabe per Video und Fotos dokumentiert. Diese Dokumentation dient als verbindlicher Nachweis über den Zustand des Gerätes bei Mietbeginn.

5. Logistik & Anlieferung

Erfolgt die Lieferung durch uns, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Zufahrt zum Einsatzort für schwere Nutzfahrzeuge geeignet ist.

  • Tragfähigkeit: Die Anfahrtsstrecke sowie der Entladeort müssen zwingend für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mindestens 24 Tonnen befahrbar sein.
  • Haftung bei Zufahrt: Schäden an unzureichend befestigten Wegen oder Untergründen gehen zu Lasten des Mieters.

6. Mietdauer & Vorzeitige Rückgabe

Die Mietzeit wird tageweise berechnet.

  • Vorzeitige Rückgabe: Sollte das Mietgerät früher als vertraglich vereinbart zurückgegeben werden, entsteht ein logistischer und administrativer Aufwand.
  • Erstattung: Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe besteht kein Anspruch auf volle Rückerstattung. Je nach Einzelfall werden maximal 30% bis 50% der verbleibenden Mietgebühr erstattet.

7. Kaution

Vor Übergabe des Mietobjekts kann eine Kaution verlangt werden.

  • Die Kaution dient als Sicherheit für Mietzahlungen sowie potenzielle Schäden.
  • Verzinsung: Kautionen werden grundsätzlich zinsfrei hinterlegt und nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Geräts verrechnet oder ausgezahlt.

8. Erfüllungsort & Gerichtsstand

  • Firmensitz: Der Firmensitz von 3DCAPO ist 74842 Billigheim.
  • Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, 74821 Mosbach vereinbart.

Verantwortlich: Gottlob Kübler Rittwiese 19 74842 Billigheim Telefon: 0151 40 50 77 90